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Corona-Update – Stand 01.03.2022

Das ursprüngliche Update ist hier erschienen: https://drc-newsroom.de/corona-update-stand-01-03-2022/

 
1. März 2022
 
Lockerung der Corona-Auflagen – auch für DRC-Veranstaltungen ab 21.03.2022

Über die Medien wurden bereits Informationen darüber veröffentlicht, dass bestimmte Corona-Einschränkungen gelockert wurden und im März weitere Lockerungen beschlossen werden sollen.

Der erweiterte Vorstand des DRC hat in seiner letzten Sitzung über die Auswirkungen dieser Lockerungen der Corona-Einschränkungen auf Durchführung von DRC-Veranstaltungen beraten.

Sofern die angekündigten Maßnahmen zur stufenweisen Reduzierung der Corona-Auflagen tatsächlich im März durch die Regierung umgesetzt werden, können gemäß Beschluss des erweiterten Vorstandes auch DRC-Veranstaltungen ab dem 21.03.2022 wieder unter deutlich reduzierten Einschränkungen durchgeführt werden.

Grundsätzlich sind als Mindestanforderung für die Durchführung von Veranstaltungen ggf. regional geltende behördliche Auflagen zu erfüllen.

Der erweiterte Vorstand empfiehlt, ab dem 21.03.2022 zunächst sämtliche DRC-Veranstaltungen unter Einhaltung der „3G-Regelungen“ durchzuführen.

Den Sonderleitern ist es in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsleiter freigestellt, ob sie zum Schutz aller Beteiligten über diese Vorschrift hinausgehen und Veranstaltungen unter „2G-Regeln“ durchführen, nach denen nur Teilnehmer zugelassen werden, die nachweislich vollständig geimpft, oder genesen sind.

Es liegt außerdem in der Verantwortung der Sonderleitung in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsleiter und unter Einhaltung der jeweils regional ggf. geltenden behördlichen Auflagen festzulegen, ob und in wie weit die bisher geltenden Hygienekonzepte – in Bezug auf etwaige Beschilderungen, Teilnehmerlisten, Händedesinfektion, Maskenpflicht in Innenräumen und unter Berücksichtigung entsprechender Abstandsregelungen usw. – weiterhin angewendet werden sollen.

Die Ausschreibung der Veranstaltung sollte Angaben zu den jeweils angewendeten Regelungen und einen Hinweis darauf enthalten, dass entsprechende Anpassungen der Zugangsvoraussetzungen vorgenommen werden müssen, sofern sich die Ausgangslage durch aktuell gültige behördliche Regelungen im Zeitraum von der Ausschreibung bis zur Durchführung der Veranstaltung ändern sollte. Die konkreten Inhalte der Ausschreibung sind vor ihrer Veröffentlichung mit dem jeweiligen Prüfungsleiter abzusprechen. Sofern beim jeweiligen Sonderleiter oder Prüfungsleiter Unsicherheiten in Bezug auf die Festlegung der Zugangsregelungen bestehen, stehen die zuständigen Landesgruppenvorsitzenden und Obleute für offene Fragen gern zur Verfügung.

Der erweiterte Vorstand bedankt sich bei allen Sonderleitern, Prüfungsleitern, Richtern und Helfern für ihren Einsatz und ihr Engagement – ohne das DRC-Veranstaltungen gar nicht stattfinden könnten- und wünscht ihnen und allen Teilnehmern eine erfolgreiche und entspannte Prüfungssaison 2022.

Achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

 
 
 
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